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Willkommen auf dem Energie Infoportal Photovoltaik macht es möglich und stützt sich im Wesentlichen auf die Förderung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG). Der Strom, der mittels einer Solarstromanlage (Photovoltaikanlage) erzeugt wird, wird zu 100% an Ihren Energieversorger verkauft. Ihr Energieversorger ist per Gesetz verpflichtet diesen anzukaufen und zwar zum ca. 5 fachen Ihres Stromeinkaufpreises, 20 Jahre lang!Jeder Quadratmeter Ihrer bisher ungenutzten Dachfläche wird somit in Zukunft sehr viel Geld verdienen. Aus diesem Grund ist unbedingt darauf zu achten, dass alle Komponenten aus denen Ihre Photovoltaikanlage besteht, von überdurchschnittlicher Qualität sind. Hochwertige Solaranlagen bringen auch nach Ablauf der Förderung immense Gewinne. Auf Qualitätsmodule erhalten Sie von innovativen Herstellern, freiwillig 25 Jahre Herstellergarantie auf 80% der Nennleistung! Wie funktioniert Photovoltaik? Wenn Licht auf einen Festkörper trifft, in unserem Fall eine Silizium Solarzelle, werden positive und negative Ladungsträger freigesetzt. Es fließt somit Gleichstrom, komplett emissionsfrei. Dieser Gleichstrom wird mit Hilfe von Leiterbahnen abgeleitet und von einem Wechselrichter zu Wechselstrom umgewandelt, damit er direkt ins öffentliche Stromnetz gespeist werden kann! Bevor er aber eingespeist wird, wird er von einem Drehstromzähler gezählt. Ihr Stromversorger zahlt Ihnen eine Einspeisevergütung für jede erzeugt Kilowattstunde. Die Höhe der Vergütung erläutern wir Ihnen im nächsten Abschnitt. EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) Das Erneuerbare – Energien - Gesetz (EEG) trat am 01.04.2000 in Kraft und regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Den genauen Gesetzeswortlaut lassen wir Ihnen gerne zukommen, beachten Sie dort §11 EEG (”Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie”). Wie funktioniert die Förderung? Ein Beispiel: Sie erwerben eine 1,36 KWp Solarstromanlage ( je nach Modul ca. 10 - 14 qm Kollektorfläche ) und der von Ihnen erzeugte Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Ihren eigenen Strom beziehen Sie weiterhin wie bisher. 20 Jahre lang plus das Jahr der Inbetriebnahme ist Ihr Stromversorger nun gesetzlich verpflichtet, den von Ihrer Anlage erzeugten Strom anzukaufen. Sie erhalten eine Einspeisevergütung in Höhe von aktuell 49,21 Cent je Kilowattstunde ( bei Inbetriebnahmen in 2007 ), also das ca. 4 – 5 fache dessen, was Sie für Ihren Strom bezahlen, durchschnittlich ca. 700,- € bis 800,- € pro Jahr**! ( ** bundesweiter Durchschnittswert ohne jede Gewähr aus der Globalstrahlung am Beispiel von Kleinanlagen bis 30kw. Die vorstehenden Angaben basieren auf Vergangenheitsdaten, durchschnittliche Globalstrahlung von 1981 - 2000 und Langzeiterfahrungen vom ISET Teststand Kassel. Die tatsächlichen Erträge können sowohl höher als auch niedriger ausfallen, sind vor allem wetterabhängig und daher ohne Gewähr. ) So entstehen Rentabilitäten zwischen ca. 7% - 8% pro Jahr, ggf. auch mehr. Etwaige Finanzierungen gelingen daher sehr leicht. Selbst wenn Sie finanzieren, verdienen Sie noch viel Geld. Hinzu kommen Sie in den Genuss interessanter steuerlicher Abschreibungen, die Sie als Kosten mit Ihren Erträgen verrechnen können, so dass Sie z.B. in den ersten 10 Jahren Ihre Solarernten unter Umständen steuerfrei genießen können. © SolarKlar, Autor Ralph Schmidt, August 2007 SolarKlar Olefant 14 (Eingang A) 51427 Bergisch Gladbach Internet: www.solarklar.de ## 5. September 2007 - 2255 | 637 |
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» 0.189534 Sekunden » Datum: 18.5.2012 | Uhrzeit: 01:33 » 5396 Seiten sollten im Index sein. » 1979 News im Energie Infoportal Energie Infoportal Partner
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