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Die Entwicklung der Offshore-Windenergie in Deutschland steht an einem Scheideweg. Andere europäische Länder wie Spanien, Frankreich und Großbritannien unternehmen große Anstrengungen, um ihre Energie- und industriepolitisch motivierten ehrgeizigen Ausbaupläne für Offshore- Windkraftanlagen zu verwirklichen. Angesichts noch knapper Ressourcen an Windkraftanlagen, Fundamenten, Kabeln, Installationsequipment, (auf das auch die Öl- und Gasbranche zugreift) sowie bei der gesamten Logistik entsteht ein scharfer Wettbewerb der Standorte. Die Investoren werden ihr Geld dort einsetzen, wo die Rahmenbedingungen das geringste Risiko bieten und die Rendite am erfolgversprechendsten ist.

Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes war ein Schritt nach vorn, aber das Ziel ist noch nicht erreicht!

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Rahmen des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes sind die Offshore-Windparkprojekte von den Netzbauinvestitionen entlastet worden. Das hat der Offshore-Windkraftbranche wichtige neue Impulse gegeben: für Investitionsentscheidungen zum Aufbau von Multimegawattturbinen im Küstenraum und für die Entwicklung von Hafeninfrastrukturen und -flächen. Aber im Vergleich zu anderen europäischen Standorten haben sich die ökonomischen Rahmenbedingungen in den letzten Monaten leider weiter nachteilig entwickelt.

Ohne eine maßgebliche Verbesserung der Förderbedingungen werden die potentiellen Investoren an Deutschland vorbeigehen. Unser Land wird ins Hintertreffen geraten es ist ein langjähriger Stillstand in der Offshore-Windenergieentwicklung zu befürchten.

Die Bundesregierung muss ihren Ausbauzielen treu bleiben.

Die Weichen müssen jetzt gestellt werden!

Auf der Fünften Maritimen Konferenz der Bundesregierung im Dezember 2006 in Hamburg hat die Bundeskanzlerin ihre Ausbauziele für die erneuerbaren Energien und insbesondere der Offshore Windkraft noch einmal bestätigt. Sie sind eingebettet in die vom EU-Klimagipfel festgelegten Co2-Reduktionspläne.

Um diese zu erreichen, sind vier Maßnahmen dringend und umgehend erforderlich:

1. Die Anfangsvergütung für Strom aus Offshore-Windparks ist auf 14 Cents/kWh anzuheben.

2. Die jährliche Degression der Offshore-Windenergie-Vergütung muss ausgesetzt werden.

3. Die Befristung der Vergütungsregelung für Offshore-Windparks auf 31.12.2010 ist aufzuheben.

4. Die Befristung der Netzanschlussregelung für Offshore-Windparks im Energiewirtschaftsgesetz auf den 31.12.2011 ist aufzuheben.

Quelle (iwr-pressedienst)

Windenergie-Agentur Bremerhaven/Bremen e.V.
Jan Rispens
Schifferstraße 10 – 14
27568 Bremerhaven
Internet: www.windenergie-agentur.de

## 21. August 2007 - 2223 | 1754 |

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