Entsorgung-Recycling

Beschreibung : Mit dem Begriff Recycling bzw. Rezyklierung wird der Vorgang bezeichnet, bei dem aus Abfall ein Sekundärrohstoff wird. Die rechtlichen Vorgaben sind in Deutschland im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz niedergelegt.

Die Beschreibung basiert auf dem Wikipedia Artikel "Recycling" welcher der GNU FDL Lizenz unterliegt.

Entsorgung ist der Oberbegriff zu den beiden Begriffen Beseitigung und Verwertung von Abfällen. Oft wird der Begriff „Entsorgung“ auch als Kurzform für „nukleare Entsorgung“ benutzt (siehe auch: Endlager).
Unter Beseitigung versteht man dabei die Abgabe an die Umwelt unter Einhaltung vorgeschriebener Grenzwerte (meist bei flüssigen und gasförmigen Abfällen, gegebenenfalls nach vorheriger chemischer Umwandlung oder Verdünnung) oder die Überführung in ein Endlager (meist bei festen Abfällen, gegebenenfalls nach vorheriger Konditionierung und Verpackung).

Die Beschreibung basiert auf dem Wikipedia Artikel "Entsorgung" welcher der GNU FDL Lizenz unterliegt.
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